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   LG Traunstein, 06.02.2020 - 5 O 3912/18   

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https://dejure.org/2020,52822
LG Traunstein, 06.02.2020 - 5 O 3912/18 (https://dejure.org/2020,52822)
LG Traunstein, Entscheidung vom 06.02.2020 - 5 O 3912/18 (https://dejure.org/2020,52822)
LG Traunstein, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 5 O 3912/18 (https://dejure.org/2020,52822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Schadensersatz, Fahrzeug, Marke, Rechtsanwaltskosten, Kapitalanlage, Prospekthaftung, Emissionsprospekt, Prospekt, Berichterstattung, Software, Gerichtsstand, Wirksamkeit, Haftung, Pkw, Zug um Zug, juristische Person, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 05.09.2019 - 14 U 416/19

    Prospekthaftung

    Auszug aus LG Traunstein, 06.02.2020 - 5 O 3912/18
    Die Prospekthaftung i.e.S. ist daher auf bestimmte Kapitalanlagen beschränkt (OLG München, Urt. v. 05.09.2019 - 14 U 416/19, Rn. 155, BeckRS 2019, 26072).

    Denn bei dieser ist der Emissionsprospekt i.d.R. die einzige Informationsquelle des Anlegers, so dass der Anleger nur bei zutreffenden Informationen im Prospekt die ihm angebotene Kapitalanlage objektiv beurteilen und sein Anlagerisiko richtig einschätzen kann (OLG München, Urt. v. 05.09.2019 - 14 U 416/19, Rn. 155, BeckRS 2019, 26072).

  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus LG Traunstein, 06.02.2020 - 5 O 3912/18
    (BGH, Urt. v. 05.03.1998, III ZR 183/96, juris Rn. 18).
  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 349/99

    Zurechnung der Kenntnis von Mitarbeitern einer juristischen Person

    Auszug aus LG Traunstein, 06.02.2020 - 5 O 3912/18
    Hiernach muss sich diese aus Gründen des Verkehrsschutzes "Aktenwissen" zurechnen lassen, also solches, das ihr einmal vermittelt und typischerweise aktenmäßig festgehalten, weitergeleitet und zur Abfrage bereitgehalten wird, wenn und soweit der Rechtsverkehr mit einer Organisation der Informationsweiterleitung an die für die Gesellschaft handelnden Personen rechnen darf (BGH, Urt. v. 13.10.2000, V ZR 349/99, juris Rn. 14).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus LG Traunstein, 06.02.2020 - 5 O 3912/18
    Somit liegt ein Begehungsort (hier Erfolgsort) am Belegenheitsort des Vermögens des Klägers und dieser ist am Wohnsitz des Klägers zu sehen (BGH, Urteil vom 28.02.1996 - XII ZR 181/93, NJW 1996, 1411, 1412 f.; BGH, Urteil vom 13.7.2010 - XI ZR 28/09, NJW-RR 2011, 197, 199, Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Aufl., § 32, Rn 19).
  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 28/09

    Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen einen in einem

    Auszug aus LG Traunstein, 06.02.2020 - 5 O 3912/18
    Somit liegt ein Begehungsort (hier Erfolgsort) am Belegenheitsort des Vermögens des Klägers und dieser ist am Wohnsitz des Klägers zu sehen (BGH, Urteil vom 28.02.1996 - XII ZR 181/93, NJW 1996, 1411, 1412 f.; BGH, Urteil vom 13.7.2010 - XI ZR 28/09, NJW-RR 2011, 197, 199, Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Aufl., § 32, Rn 19).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus LG Traunstein, 06.02.2020 - 5 O 3912/18
    Nur unter der Voraussetzung, dass die durch den Prospekt vermittelte Information vollständig und richtig ist, kann der Kunde die ihm angebotene Kapitalanlage objektiv beurteilen und sein Anlagerisiko, das ihm ohnehin verbleibt, richtig einschätzen (BGH, Urt. v. 31.05.1990 - VII ZR 340/88, NJW 1990, 2461).
  • BGH, 13.12.1989 - IVa ZR 177/88

    Anwendbarkeit auf sonstige zugangsbedürftige Willenserklärungen; Kenntnis des

    Auszug aus LG Traunstein, 06.02.2020 - 5 O 3912/18
    Der Umstand, dass die beteiligten Gesellschaften in einem Konzern verbunden sind, genügt für sich genommen nicht, um eine Wissenszurechnung zu begründen (BGH v. 13.12.1989, IVa ZR 177/88, Rn. 14).
  • OLG München, 12.08.2020 - 1 U 1433/20

    Kein Schadensersatz wegen Aufspielenlassens des Software-Updates bei vom

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 06.02.2020, Aktenzeichen 5 O 3912/18, wird zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des Urteils vom 06.02.2020, Az. 5 O 3912/18 wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 28.229,42 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 11.10.2014 Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges Skoda Superb Kombi 2.0 TDI, FIN ...68 zu bezahlen.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Traunstein vom 06.02.2020, Az. 5 O 3912/18 wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Rücknahme des Fahrzeuges in Verzug befindet.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 06.02.2020, Aktenzeichen 5 O 3912/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • OLG München, 28.04.2020 - 1 U 1433/20

    Schadensersatz, Prospekthaftung, Prospektfehler, Prospekt, Fahrzeug, Beweislast,

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 06.02.2020, Az. 5 O 3912/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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